Autor*innen: Harwazinski, A. | Zeitschrift: Dr. med. Mabuse, Frankfurt | Jahrgang: 27 | Heft: 9 | Seiten: 28 bis 29 | Erscheinung: 01.09.2002 | DOI: 10.3936/docid64597
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Abstract
Strenggläubige Muslime dürfen in der Fastenzeit (Ramadan) während des Tages weder essen noch trinken. Das kann zu körperlichen Schäden führen, besonders dann, wenn der Ramadan in die Sommerzeit fällt und die Betreffenden einer körperlichen Arbeit nachgehen. Die Autorin befasst sich mit dem Konflikt zwischen Fastengebot und dem Gebot körperlicher Unversehrtheit.
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