Autor*innen: Michael Kreißl | Zeitschrift: Pflegewissenschaft, Hungen | Jahrgang: 12 | Heft: 11 | Seiten: 1 bis 1 | Erscheinung: 01.11.2009 | DOI: 10.3936/docid200121
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Abstract
Obwohl für den Bereich der Altenpflege mit der Novellierung des Altenpflegegesetzes 2003 erstmals eine bundeseinheitliche Ausbildungsgrundlage mit umfangreichen Neuerungen realisiert wurde, findet pflegeberufliche Bildung noch immer in der Mehrheit der Bundesländer auch derzeit außerhalb des staatlichen Bildungssystems statt. Angesichts nahezu unveränderter finanzieller, personeller und struktureller Rahmenbedingungen der Altenpflegeschulen stellt sich die Frage, inwieweit die hauptamtlichen Lehrkräfte dieser Schulen die immer komplexer werdenden Ansprüche pflegeberuflicher Bildung bewältigen. In der Untersuchung werden Pflegelehrkräfte von staatlich anerkannten Altenpflegeschulen aus dem Raum Nordhessen hinsichtlich ihrer Arbeitsbelastungen befragt. Es zeigt sich, dass die mit der Novellierung des AltPflG verbundenen Neuerungen der Ausbildung vor dem Hintergrund der spezifischen Rahmenbedingungen staatlich anerkannter Altenpflegeschulen zu besonderen Arbeitsbelastungen der hauptamtlichen Lehrkräfte dieser Schulen führt. Dazu zählen insbesondere die Vielzahl externer Dozenten, die sehr heterogenen Lernvoraussetzungen der Schüler/Innen, das oftmals mangelnde Ausbildungsinteresse zahlreicher Praxiseinrichtungen sowie der überwiegend nur im Rahmen einer Halbtagsstelle zugestandene zeitliche Rahmen dieser Lehrkräfte.
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