Autor*innen: Frank Haastert | Zeitschrift: Pflegewissenschaft, Hungen | Jahrgang: 8 | Heft: 1 | Seiten: 1 bis 1 | Erscheinung: 01.10.2005 | DOI: 10.3936/docid200531
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Abstract
Der nachfolgende Artikel beschäftigt sich mit der Entwicklung der Pflegeversicherung aus dem Blickfeld demenziell erkrankter Pflegebedürftiger. Es wird zuerst der Grundgedanke der Pflegeversicherung und dessen Folgen für Demenzkranke näher beleuchtet (Problem des neugeschaffenen sozialrechtlichen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und der damit verbundene eingeschränkte Leistungszugang für demenzkranke Pflegebedürftige). Besondere Beachtung finden dabei das Erste SGB XI-Änderungsgesetz sowie das Pflege-Qualitätssicherungsgesetz und das Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz. Des weiteren wird die mögliche zukünftige Entwicklung der Pflegeversicherung anhand der Reformvorschläge der so genannten Rürup-Komission und Herzog-Komission sowie anhand diverser Bundestagsanträge und -anfragen diskutiert. Besondere Beachtung hierbei finden die Vorschläge zur stärkeren Einbindung demenzkranker Pflegebedürftiger ins Leistungssystem der Pflegeversicherung.
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