Autor*innen: Ingrid Thanner | Zeitschrift: Pflegewissenschaft, Hungen | Jahrgang: 7 | Heft: 11 | Seiten: 1 bis 1 | Erscheinung: 01.11.2004 | DOI: 10.3936/docid200607
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Abstract
Patientinnen haben ein Anrecht auf eine adäquate Ernährung während ihres stationären Aufenthalts. Als Kundin, Konsumentin und nicht nur mehr die gedul-dige Leidende, wie in der lateinischen Wortwurzel (Patientin) es noch nahe liegt, wird die mündige Patientin heute angesehen. Eine Kundin kommt mit bestimmten Erwartungen ins Krankenhaus und will diese auch erfüllt bekommen. Eine Befragung der Essenswünsche sollte bei allen damit betrauten Mitarbeiterinnen eine Selbstverständlichkeit sein.
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