Autor*innen: Susanne Adler, Arnold Kaltwasser | Zeitschrift: Pflegewissenschaft, Hungen | Jahrgang: 6 | Heft: 1 | Seiten: 1 bis 1 | Erscheinung: 01.10.2003 | DOI: 10.3936/docid200714
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Abstract
Noch vor Inkrafttreten des neuen Krankenpflegegesetzes der Bundesrepublik Deutschland im April 2004 kommt es zu unterschiedlichen Auffassungen über die darin normierte Regelungsbefugnis der Länder in Bezug auf eine Nachqualifizierung der derzeitigen Lehrer für Pflegeberufe. Aus dem Krankenpflegegesetz selbst ergibt sich weder eine solche Pflicht zur Nachqualifzierung noch eine Ermächtigung eine solche landesgesetzlich zu verankern
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