Autor*innen: Rosemarie Meiler | Zeitschrift: Pflegewissenschaft, Hungen | Jahrgang: 5 | Heft: 9 | Seiten: 1 bis 1 | Erscheinung: 01.09.2002 | DOI: 10.3936/docid200813
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Abstract
Die Schulen für Gesundheitsund Krankenpflege wechseln in naher Zukunft vom Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) ins Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT). Die Bildungsstruktur im Gesundheitswesen wird somit den anderen Berufsbildungsbereichen angepasst. Mit dem neuen Berufsbildungsgesetz, das voraussichtlich im Jahr 2003/2004 in Kraft tritt, wird von den Schulen und Ausbildungsbetrieben gleichzeitig der Nachweis eines Qualitätssicherungskonzeptes verlangt
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