Autor*innen: Barbara Zimmer, Adelheid Kuhlmey, Dagmar Dräger | Zeitschrift: Pflegewissenschaft, Hungen | Jahrgang: 15 | Heft: 6 | Seiten: 1 bis 1 | Erscheinung: 01.06.2012 | DOI: 10.3936/1162
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Abstract
Mit der Novellierung des Krankenpflegegesetzes werden aller Wahrscheinlichkeit nach die drei Pflegeberufe Gesundheitsund Krankenpflege, Gesundheitsund Kinderkrankenpflege als auch die Altenpflege unter dem Dach eines neuen Namens zu einem Beruf zusammengeführt. Bisher haben sich die Verantwortlichen noch nicht auf eine konkrete Berufsbezeichnung verständigen können. Deshalb möchte der folgende Beitrag eine Diskussion zu einer möglichst passgenauen und zukunftsorientierten Berufsbezeichnung für die neugeordnete Berufsform der Pflege anstoßen. Zunächst werden dafür einige Funktionen vorgestellt, die den Berufsbezeichnungen im Allgemeinen zugeschrieben werden. Nach einem kurzen Abriss über die Entwicklungen der Pflegeprofession in Deutschland1 werden dann verschiedene Positionen diskutiert, von denen hier angenommen wird, dass sie für die neue Namensgebung mitentscheidend sein könnten. Im Anschluss daran wird unter Berücksichtigung von zuvor festgelegten Anforderungskriterien ein Vorschlag für eine mögliche Berufsbezeichnung unterbreitet und zur Diskussion gestellt.
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